Wie die tschechische Polizei am Sonntagabend bekannt gab, soll ein 23-jähriger Afghane mit Wohnsitz in Deutschland am Abend des 31. Dezembers mit dem Zug in Karlsbad eingetroffen sein. Er soll dann mit einer 37-jährigen Frau zusammengetroffen sein – ob ihm diese davor bekannt war, ist noch nicht vollständig geklärt. Laut Beamten soll er sich aus bisher ungeklärten Gründen mit der Frau in einem Wald, einige hundert Meter von einem Restaurant entfernt, aufgehalten haben. Dort stach er mit einem Messer mehrere Male auf sie ein, mit der Absicht, sie zu töten. Die Frau schaffte es jedoch, sich bis zum Restaurant zu retten. Die Rettung brachte sie ins naheliegende Krankenhaus, die Frau schwebt jedoch aufgrund der Schwere der Stichverletzungen weiterhin in Lebensgefahr.

Mädchen, das auf dem Heimweg war, wurde zweites Opfer

In der Zeit, in der sich die Schwerverletzte vom Tatort bis zum Restaurant schleppte, marodierte der Afghane weiter. Er traf auf der Straße auf ein 19-jähriges Mädchen, das auf dem Heimweg von einer Silvesterfeier war. Der Asylwerber bedrohte sie mit dem Messer und wollte sie zum Geschlechtsverkehr zwingen. Das Mädchen wehrte sich und es kam zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der sie ohnmächtig wurde. Nachdem sich der Afghane an ihr vergangen hatte, verließ er die Kleinstadt, konnte aber von den tschechischen Behörden noch vor seiner Rückkehr nach Deutschland festgenommen werden.

Bis zu 18 Jahre Haft drohen

Dem Mann wird besonders schweren Mordversuch und eine besonders schwere Vergewaltigung zur Last gelegt, er befindet sich in Polizeigewahrsam. Bei nachgewiesener Schuld droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu 18 Jahren. Der Afghane war bei der Festnahme alkoholisiert, der Atemtest ergab 1,23 Promille.

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Kommentare

  • Jenny sagt:

    Immerhin konnten die Tschechen der Täter vor der Grenzüberschreitung fassen. In Deutschland hätte ihn der Staat vor jeglicher Verfolgung geschützt.

  • Spaghetti007 sagt:

    und dann gibt es noch diese linken die uns immer wieder erklären ” es gilt die unschuldsvermutung ” egal wie man zu hc strache steht. aber bei strache hatte die unschuldsvermutung keine bedeutung , er wurde von den linken sofort verurteilt. heute steht fest das 5 klagen fallen gelassen wurden. das ist die hetze der linken und der linken medien.

  • Mann mit Hut sagt:

    Wir beginnen uns langsam an die Gewohnheiten der Migranten zu gewöhnen.

  • Daniel St. sagt:

    Es sind nicht zuletzt migrantophile Politiker und Medien, die indirekt Leben zerstören. Aber sie werden nicht dafür zur Verantwortung gezogen, weil sie die Regeln und die Moral definieren.

  • GF 99 sagt:

    Dem ORF ist das wieder mal keine Meldung wert. Der ist ja mit Corona und dem Kickl beschäftigt.

  • Mia52 sagt:

    Der richterspruch wird gnaedig sein, …..traumatisiert, alkoholisiert etc.

    Bei deutschen oder einheimischen gibts dafuer volle haerte, allein schon bei demos.

    Ausgleichende gerechtigkeit genannt.

  • S sagt:

    Dank ÖVP Karner und Nehammer reißt der Nachschub auch in Ö nicht ab.

    1. Favoriten sagt:

      Ja bei Nehammer gibt’s nur heiße Luft zum Thema. Siehe Intruder Zahlen 2021.
      Wird sich nicht ändern. Polizeieskorte ins Asylheim und dann wird nur einer von Tausend abgeschoben. Der Rest der Geschichte ist bekannt.

  • Encolpius sagt:

    Ein Glück, dass ihn noch die Tschechen erwischt haben. In Deutschland wäre er “leider psychisch erkrankt und unschuldig”. Mit den Taliban über Strafvollzug im Heimatland verhandeln, wäre eine interessante Option. Da würden unsere MR-Schwurbler dann gleich Schnappatmung bekommen …

  • Profet sagt:

    In Deutschland wäre er wieder auf freiem Fuss

  • Alfred E. Neumann sagt:

    Flüchtling brauchen Betreuung nicht Versorgung! Möglicherweise haben wir auch als Gesellschaft versagt. Gewalt ist immer auch ein Hilfeschrei!